Anlage 1

Antrag an den Standardisierungsausschuss

Die Verbundleitung des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes stellt nach § 12, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Standardisierungsausschusses den folgenden Antrag:

Der Standardisierungsausschuss möge seinen Beschluss vom 06.12.2001 (TOP 4) modifizieren und den Satz "Die Weiterentwicklung der RAK sollte in diesem Zusammenhang nur noch unter unabdingbar notwendigen und internationalen Entwicklungen nicht zuwiderlaufenden Modifikationen verfolgt und spätestens zum Jahresende 2003 eingestellt werden." durch den folgenden Absatz ersetzen:

Die Entwicklungsarbeit an den RAK2 soll unverzüglich wieder aufgenommen und bis zum Abschluss der Studie uneingeschränkt fortgesetzt werden. Die dabei erzielten Ergebnisse sind bei der endgültigen Entscheidung über das weitere Vorgehen zu berücksichtigen.

Begründung:

Ein Zurückfahren oder gar ein vollständiger Abbruch der Arbeit an den RAK2 wäre für das deutsche (und vermutlich auch das österreichische) Bibliothekswesen in mehrfacher Hinsicht schädlich:

  1. Zu den erklärten Zielen der RAK2-Entwicklung gehört neben weiteren wichtigen Aspekten (Anpassung an die Online-Welt, Vereinfachung des Regelwerks, Vereinheitlichung von RAK und RSWK, verstärkte Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte) auch die Anpassung an internationale Regelungen. Dabei sind bereits beachtliche Ergebnisse erreicht worden (z.B. Verfasser, Titel) und man war dem Ziel einer Neuausgabe schon sehr nahe; auch für eine weitergehende Annäherung gibt es konkrete Pläne. Die Bibliotheken im GBV halten die RAK2 daher für einen erfolgversprechenden Weg, um bessere internationale Kompatibilität zu erreichen, und ein solcher Weg sollte nicht kurz vor dem Ziel einfach verlassen werden.
  2. Bei den anstehenden IFLA-Konferenzen zur Katalogisierung bestünde die Chance, unsere Lösungen – die nicht selten Modell für ein zukünftiges gemeinsames Vorgehen sein könnten – auf internationaler Ebene einzubringen. Ein ‘Einfrieren’ der RAK2-Arbeit vermittelt den Eindruck, dass Deutschland keine eigenständige Regelwerksarbeit mehr betreiben will. Die Möglichkeiten für unser selbstbewusstes Auftreten und aktives Mitgestalten der zukünftigen Entwicklung würden dadurch massiv geschmälert.
  3. Das ‘Einfrieren’ der RAK2-Arbeit präjudiziert zudem eine Entscheidung für den Voll-Umstieg. Die endgültige Entscheidung soll jedoch laut Protokoll der Sitzung vom 06.12.2001 erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Studie fallen. Aus dieser könnte sich – wie der Vorsitzende des Standardisierungsausschusses in Augsburg ausführte – aber durchaus auch ergeben, dass ein Umstieg auf die angloamerikanischen Standards nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung nicht sinnvoll ist. Ein solches Ergebnis wird von den bisherigen Erkenntnissen nahegelegt. Für diesen Fall wären die RAK2 die notwendige und einzig denkbare Alternative und sollten deshalb zügig fertiggestellt werden. Würde man die Arbeit daran erst 2004 wieder aufnehmen, wären mindestens zwei volle Jahre verloren.
  4. Aber auch falls der Standardisierungsausschuss nach Abschluss der Studie für den Voll-Umstieg votiert und dies von der KMK bestätigt wird, ist keineswegs sicher, dass tatsächlich alle Bibliotheken umsteigen werden bzw. können. Insbesondere bei den Öffentlichen und den Spezialbibliotheken ist damit zu rechnen, dass sich viele Unterhaltsträger verweigern werden. Die betroffenen Bibliotheken benötigen unter diesen Umständen die RAK2 als moderne und online-fähige Alternative. Die Verantwortung dafür, dass eine solche verfügbar ist, liegt beim Standardisierungsausschuss.