Anlage 1
Antrag an den Standardisierungsausschuss
Die Verbundleitung des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes
stellt nach § 12, Absatz 1 der Geschäftsordnung des
Standardisierungsausschusses den folgenden Antrag:
Der Standardisierungsausschuss möge seinen Beschluss vom
06.12.2001 (TOP 4) modifizieren und den Satz "Die Weiterentwicklung der RAK
sollte in diesem Zusammenhang nur noch unter unabdingbar notwendigen und
internationalen Entwicklungen nicht zuwiderlaufenden Modifikationen verfolgt und
spätestens zum Jahresende 2003 eingestellt werden." durch den folgenden
Absatz ersetzen:
Die Entwicklungsarbeit an den RAK2 soll unverzüglich wieder
aufgenommen und bis zum Abschluss der Studie uneingeschränkt fortgesetzt
werden. Die dabei erzielten Ergebnisse sind bei der endgültigen Entscheidung
über das weitere Vorgehen zu berücksichtigen.
Begründung:
Ein Zurückfahren oder gar ein vollständiger Abbruch der
Arbeit an den RAK2 wäre für das deutsche (und vermutlich auch das
österreichische) Bibliothekswesen in mehrfacher Hinsicht schädlich:
- Zu den erklärten Zielen der RAK2-Entwicklung gehört neben weiteren
wichtigen Aspekten (Anpassung an die Online-Welt, Vereinfachung des
Regelwerks, Vereinheitlichung von RAK und RSWK, verstärkte
Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte) auch die Anpassung an
internationale Regelungen. Dabei sind bereits beachtliche Ergebnisse
erreicht worden (z.B. Verfasser, Titel) und man war dem Ziel einer
Neuausgabe schon sehr nahe; auch für eine weitergehende Annäherung gibt es
konkrete Pläne. Die Bibliotheken im GBV halten die RAK2 daher für einen
erfolgversprechenden Weg, um bessere internationale Kompatibilität zu
erreichen, und ein solcher Weg sollte nicht kurz vor dem Ziel einfach
verlassen werden.
- Bei den anstehenden IFLA-Konferenzen zur Katalogisierung bestünde die
Chance, unsere Lösungen – die nicht selten Modell für ein zukünftiges
gemeinsames Vorgehen sein könnten – auf internationaler Ebene
einzubringen. Ein ‘Einfrieren’ der RAK2-Arbeit vermittelt den Eindruck,
dass Deutschland keine eigenständige Regelwerksarbeit mehr betreiben will.
Die Möglichkeiten für unser selbstbewusstes Auftreten und aktives
Mitgestalten der zukünftigen Entwicklung würden dadurch massiv
geschmälert.
- Das ‘Einfrieren’ der RAK2-Arbeit präjudiziert zudem eine Entscheidung
für den Voll-Umstieg. Die endgültige Entscheidung soll jedoch laut
Protokoll der Sitzung vom 06.12.2001 erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus
der Studie fallen. Aus dieser könnte sich – wie der Vorsitzende des
Standardisierungsausschusses in Augsburg ausführte – aber durchaus auch
ergeben, dass ein Umstieg auf die angloamerikanischen Standards nach einer
Kosten-Nutzen-Abwägung nicht sinnvoll ist. Ein solches Ergebnis wird von
den bisherigen Erkenntnissen nahegelegt. Für diesen Fall wären die RAK2
die notwendige und einzig denkbare Alternative und sollten deshalb zügig
fertiggestellt werden. Würde man die Arbeit daran erst 2004 wieder
aufnehmen, wären mindestens zwei volle Jahre verloren.
- Aber auch falls der Standardisierungsausschuss nach Abschluss der Studie
für den Voll-Umstieg votiert und dies von der KMK bestätigt wird, ist
keineswegs sicher, dass tatsächlich alle Bibliotheken umsteigen werden bzw.
können. Insbesondere bei den Öffentlichen und den Spezialbibliotheken ist
damit zu rechnen, dass sich viele Unterhaltsträger verweigern werden. Die
betroffenen Bibliotheken benötigen unter diesen Umständen die RAK2 als
moderne und online-fähige Alternative. Die Verantwortung dafür, dass eine
solche verfügbar ist, liegt beim Standardisierungsausschuss.